Geschäftsbedingungen EPSI Europe GmbH
1. Allgemeine Bestimmung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle Angebote, Offerten und Verträge zwischen der EPSI Europe GmbH, nachfolgend „EPSI“ genannt, und einem Vertragspartner, nachfolgend „Käufer“ genannt. Durch die Erteilung eines Auftrags durch den Käufer an EPSI akzeptiert der Käufer diese Geschäftsbedingungen, soweit seitens der Vertragsparteien nicht ausdrücklich und schriftlich von diesen Geschäftsbedingungen abgewichen wurde. Ein allgemeiner Verweis auf andere Geschäftsbedingungen in Schriftstücken des Käufers gilt nicht als vereinbarte Abweichung von diesen Geschäftsbedingungen.
2. Angebote
Alle Angebote sind freibleibend, soweit in dem Angebot keine Frist für die Annahme festgesetzt wurde. Dies gilt auch für die in unseren Preisverzeichnissen oder Preislisten aufgeführten Preise und Geschäftsbedingungen. Die zum Zeitpunkt des Kaufs bereitgestellten Geschäftsbedingungen basieren auf den zu diesem Zeitpunkt geltenden Rohstoffpreisen, Lohnkosten und Transportkosten. Die Preise verstehen sich jeweils zuzüglich MWSt und anderer behördlicher Abgaben. EPSI behält sich das Recht vor, Änderungen bei den genannten Kosten verhältnisgleich an den Käufer weiterzugeben. Mitteilungen und/oder Zusagen, die von oder seitens EPSI abgegeben wurden, sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich von EPSI bestätigt wurden. Wenn die Annahme durch den Käufer (gegebenenfalls bei untergeordneten Aspekten) von dem in der Offerte oder dem Angebot aufgeführten Angebot abweicht, ist EPSI nicht daran gebunden. Ein kombinierter Kostenvoranschlag verpflichtet EPSI nicht zur Lieferung eines Teils des Auftrags zu einem entsprechenden Teil des angegebenen Preises. Angebote oder Offerten gelten nicht automatisch für künftige Aufträge.
3. Vertrag
Ein Auftrag wird für EPSI erst zu dem Zeitpunkt verbindlich, wo EPSI den Auftrag schriftlich gegenüber dem Käufer bestätigt oder mit der Ausführung des Auftrags begonnen hat. Zum Nachweis des Inhalts des Auftrags gelten die Auftragsbestätigung und/oder die Verwaltungsunterlagen von EPSI, darunter die sich auf den Auftrag beziehende Rechnung, als vollständige und korrekte Darstellung des Vertrags.
4. Lieferfrist
Seitens EPSI werden möglichst genaue Angaben zur Lieferfrist gemacht. Diese angegebene Lieferfrist ist jedoch freibleibend. Eine angegebene Lieferfrist gilt nie als äußerste Frist. Ein Vertrag kann keinesfalls wegen Überschreitung einer angegebenen Lieferfrist storniert werden. Wenn der Käufer diesen Vertrag aufgrund der Überschreitung einer angegebenen Lieferfrist doch stornieren möchte, so hat der Käufer EPSI mittels einer schriftlichen Mahnung eine angemessene Nachfrist zur Ausführung des Vertrags einzuräumen, mindestens jedoch 6 Wochen ab Mahnung. Eine Überschreitung der angegebenen Lieferfrist gilt nicht als Vertragsverletzung und gibt dem Käufer keinesfalls Anspruch auf Schadenersatz für seinerseits oder seitens Dritter erlittene Schäden.
5. Ausführung
Die Erzeugnisse werden auf der Grundlage der von EPSI bereitgestellten Spezifikationen und Einsatzmöglichkeiten geliefert. Die von EPSI bereitgestellten Informationen und Empfehlungen tragen einen allgemeinen und hinweisenden Charakter und sind für EPSI nicht verbindlich. Der Käufer ist jederzeit verpflichtet, die von EPSI angebotenen und gelieferten Erzeugnisse vor ihrer Nutzung auf Adäquatheit und Gebrauchstauglichkeit hin zu prüfen und/oder zu testen und die Ergebnisse dessen schriftlich zu dokumentieren. Schäden durch mangelnde Adäquatheit oder Gebrauchstauglichkeit können EPSI nicht angelastet werden. Wenn der Käufer diese Kontrolle nicht im Vorfeld ausführt, können EPSI die durch diese Erzeugnisse entstandenen Schäden nicht angelastet werden. Die Mengen der vereinbarten Lieferungen können je Lieferung um 10% nach oben oder nach unten abweichen, ohne dass dies einen Einfluss auf die Verpflichtungen von EPSI hat, und ohne dass daraus ein Anspruch auf Schadenersatz erwächst.
6. Lieferung
Lieferungen erfolgen ab Werk von EPSI, wobei EPSI eine solche Verpackung der zu liefernden Erzeugnisse gewährleistet, dass diese unter normalen Transportbedingungen ihren Bestimmungsort in ordnungsgemäßem Zustand erreichen. Der Käufer bestimmt die Art des Transports. Kosten für Versand, Eilversand, Postpaket und Transportversicherung sowie die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung entfallen stets auf den Käufer. Wenn eine Lieferung frei Bestimmungsort vereinbart wurde, entfallen die Kosten sowie die Gefahr des Versands auf EPSI. Der Käufer hat bezüglich der Ablieferung stets seine Unterstützung zu gewähren, inklusive Unterzeichnung der dazugehörigen Empfangsbelege oder anderer Unterlagen. Bei Ablieferung übergebene Frachtbriefe, Lieferscheine oder ähnliche Unterlagen gelten als Nachweis für die Mengen und Eigenschaften der Ware, es sei denn, dass der Käufer unverzüglich eventuelle Einwände diesbezüglich schriftlich mitgeteilt hat. In diesem Fall hat der Käufer nicht das Recht, die Zahlung aufzuschieben. Wenn ohne Verschulden von EPSI nicht an der vereinbarten Lieferadresse abgeliefert werden kann, entfallen eventuelle Lagerkosten und/oder zusätzliche Frachtkosten auf den Käufer. Bei Lieferung auf Abruf ist der Käufer verpflichtet, die Erzeugnisse innerhalb der vereinbarten Frist abzunehmen. Andernfalls ist EPSI, nach einfacher Mitteilung und ohne dass eine gerichtliche Intervention erforderlich ist, berechtigt die verkaufte Ware dem Käufer in Rechnung zu stellen und auf Kosten des Käufers zu lagern.
7. Entwürfe, Formen und Werkzeuge
Soweit nicht schriftlich anderweitig vereinbart, bleiben alle im Rahmen des Vertrags gegebenenfalls von EPSI gefertigten Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Filme, Software und andere Materialien oder (elektronischen) Datenbestände Eigentum von EPSI, unabhängig davon, ob sie dem Käufer oder Dritten ausgehändigt wurden. Der Selbstkostenpreis der von EPSI gefertigten Formen und Werkzeugen wird teilweise dem Käufer in Rechnung gestellt; diese Kosten sind vom Käufer bei Lieferung der ersten Erzeugnisse oder Muster dieser Formen zu begleichen. Formen bleiben stets Eigentum von EPSI, und EPSI ist berechtigt mit Hilfe dieser Formen gefertigte Erzeugnisse an Dritte zu liefern.
8. Rücklieferung
In Ausnahmefällen kann bei falscher Bestellung eine Rücklieferung gelieferter Erzeugnisse vereinbart werden; in diesem Fall erstattet EPSI dem Käufer 80% des ursprünglich in Rechnung gestellten Warenwerts. Dies gilt ausschließlich für von EPSI gelieferte Neuware in der ungeöffneten Originalverpackung. Die im Zusammenhang mit der Rücklieferung entstehenden Frachtkosten entfallen auf den Käufer. Kundenspezifisch gefertigte Erzeugnisse sowie Erzeugnisse, die nicht zum Standard-Vorratsprogramm von EPSI gehören, werden nicht zurückgenommen. Gutschriften für Rücklieferungen werden nicht ausgezahlt, sondern mit künftigen Rechnungen verrechnet.
9. Zahlungsbedingung
Die Bezahlung durch den Käufer hat innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum, netto und ohne Abzug von Kosten, zu erfolgen, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anderweitig vereinbart. Bei vollständigem oder teilweisem Leistungsverzug gilt der Käufer von Rechts wegen ausdrücklich als säumig, ohne dass diesbezüglich eine nähere Inverzugsetzung erforderlich ist. EPSI hat dann ab einem Monat nach Ablauf der Zahlungsfrist das Recht, Zinsen in Höhe von monatlich 1,5% des fälligen Betrags in Rechnung zu stellen, zu rechnen ab dem Fälligkeitsdatum des zahlbaren Betrags. Wenn zwei Monate nach Ablauf der Zahlungsfrist der zahlbare Betrag nicht oder nicht vollständig bei EPSI eingegangen ist, so ist EPSI berechtigt, die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Beitreibung einzuleiten, wobei alle Inkasso- und Gerichtskosten auf den Käufer entfallen, ohne dass die diesbezügliche Zustimmung des Käufers erforderlich ist. Es ist dem Käufer nicht gestattet, Zahlungen mit eventuellen Lieferungen oder Leistungen an EPSI zu verrechnen. Wenn der Käufer aus irgendeinem Grunde nicht mehr über sein eigenes Betriebskapital verfügen kann, ist EPSI berechtigt, unverzüglich und ohne gerichtliche Intervention alle laufenden Verträge zu stornieren sowie vollständig den nachfolgend beschriebenen Eigentumsvorbehalt geltend zu machen, unbeschadet des Rechts auf eventuellen Schadenersatz. Die Bestimmungen des vorigen Absatzes finden entsprechende Anwendung, wenn die darin beschriebenen Umstände bereits bei Abschluss des Vertrags vorlagen, ohne dass EPSI diesbezüglich ausdrücklich vom Käufer unterrichtet wurde.
10. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt vollständig Eigentum von EPSI, bis alle aktuellen und künftigen Forderungen, einschließlich Zins- und Inkassokosten, vollständig vom Käufer an EPSI beglichen wurden. Es ist dem Käufer nicht gestattet, seitens EPSI verkaufte Ware vor ihrer vollständigen Bezahlung vollständig oder teilweise wohl wissentlich als Eigentum oder Sicherheit zu übertragen. Die Be- und Verarbeitung der von EPSI gelieferten Ware hat unter den genannten Umständen keinen Einfluss darauf, und der Käufer wird somit die bearbeitete Ware, beziehungsweise die daraus oder damit erworbenen neuen Gegenstände, bis zur vollständigen Bezahlung als Eigentum von EPSI verwahren.
11. Reklamation
Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferten Erzeugnisse unverzüglich nach Ablieferung, auf jeden Fall jedoch baldmöglichst, auf Quantität und Qualität hin zu überprüfen bzw. überprüfen zu lassen. Eventuelle Mängel sind EPSI innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung schriftlich zu melden. Nicht sichtbare Mängel sind EPSI innerhalb von 3 Wochen nach Feststellung, jedoch spätestens 2 Monate nach Lieferung schriftlich zu melden. Wenn Mängel im Sinne des Obigen nicht fristgerecht reklamiert werden, bleibt der Käufer zur Abnahme und Bezahlung der gelieferten Erzeugnisse verpflichtet. Die Rücksendung mangelhafter Erzeugnisse durch den Käufer kann ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von EPSI und auf die von EPSI festgesetzte Weise erfolgen.
12. Garantie und Reklamation
EPSI garantiert, dass die zu liefernden Erzeugnisse den üblichen Anforderungen und Normen, die daran gestellt werden können, entsprechen und frei von Mängeln sind. Diese Garantie gilt für einen Zeitraum von 2 Monaten ab Lieferung der Erzeugnisse. Diese Garantie gilt nicht, wenn der Mangel infolge unsachgemäßer oder zweckentfremdeter Nutzung entstanden ist, oder wenn der Käufer oder Dritte ohne schriftliche Zustimmung von EPSI Änderungen am Erzeugnis vorgenommen haben oder vorzunehmen versucht haben, oder wenn der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber EPSI nicht fristgerecht erfüllt oder erfüllt hat. Die Garantie gilt jedoch wieder nach Eingang der vollständigen Zahlung bei EPSI.
13. Haftung
EPSI haftet ausschließlich für die seitens des Käufers erlittenen Schäden, die eine direkte und ausschließliche Folge einer anrechenbaren Verfehlung von EPSI sind, in dem Sinne, dass für eine Vergütung nur solche Schäden in Betracht kommen, gegen die EPSI versichert ist beziehungsweise in Anbetracht der branchenüblichen Umstände versichert hätte sein müssen. Nicht vergütungsfähig sind betriebliche Schäden (Betriebsstörungen, Liegegelder und andere Unkosten, Gewinneinbußen und dergleichen), unabhängig von der Ursache ihrer Entstehung. Der Käufer hat sich auf Wunsch gegen diese Schäden zu versichern. Der seitens EPSI zahlbare Schadenersatz beschränkt sich in jedem Fall stets auf den Rechnungsbetrag der seitens EPSI gelieferten Ware und/oder der erbrachten Dienstleistungen, einschließlich Beratung, auf die der Anspruch des Käufers sich bezieht. Der Käufer wird EPSI gegenüber allen Ansprüchen von Dritten im Hinblick auf Schadenersatz gegen EPSI bezüglich der Nutzung der EPSI vom Käufer zugesandten und/oder zur Verfügung gestellten Zeichnungen und/oder anderen Sachen beziehungsweise Daten freistellen und haftet für alle daraus erwachsenden Kosten.
14. Änderung der Verkaufsbedingungen
EPSI ist berechtigt, diese Verkaufsbedingungen ohne vorherige Mitteilung zu ändern. Soweit nicht anders vereinbart, gelten für die bereits erteilten Aufträge die Geschäftsbedingungen, die zum Zeitpunkt der schriftlichen Bestätigung der entsprechenden Orders durch EPSI galten.
15. Rechts- und Gerichtsstands
Auf diese Allgemeinen Lieferbedingungen sowie alle diesen unterliegenden Verträge und Verpflichtungen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Gerichtsstand ist das Amtsgericht Osnabrück.